Als unverheiratetes Paar eine Immobilie kaufen
Wenn Sie als unverheiratetes Paar in Nürnberg oder Umgebung eine Immobilie kaufen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren gibt es jedoch einige besondere Aspekte, die Sie beachten sollten, um Ihren Kauf optimal abzusichern und mögliche Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Punkte und geben Ihnen wertvolle Tipps.
Kann man als unverheiratetes Paar eine Immobilie kaufen?
Ja, Sie können als unverheiratetes Paar problemlos eine Immobilie erwerben. Der Kaufvorgang unterscheidet sich nicht wesentlich von dem eines verheirateten Paares. Wichtig ist jedoch, dass Sie im Vorfeld klare Absprachen treffen und diese rechtlich absichern. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass alle Eventualitäten berücksichtigt werden.
Welche Möglichkeiten hat man beim Kauf?
Beim Kauf einer Immobilie als unverheiratetes Paar gibt es mehrere Möglichkeiten, die Eigentumsverhältnisse zu regeln:
- Miteigentum nach prozentualen Anteilen: Hierbei wird das Eigentum an der Immobilie prozentual aufgeteilt. Zum Beispiel kann jede*r Partner*in 50 Prozent oder eine andere Aufteilung besitzen. Der genaue Anteil muss im Grundbuch eingetragen werden.
- Gemeinschaftliches Eigentum: Im Grundbuch werden beide Partner*innen zu gleichen Teilen eingetragen. Diese Form ist üblich, birgt aber das Risiko, dass im Falle einer Trennung beide Parteien die Zustimmung des anderen benötigen, um die Immobilie zu verkaufen oder Veränderungen vorzunehmen.
Wie wird geregelt, wem die Immobilie gehört?
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie als unverheiratetes Paar eine sogenannte Trennungsvereinbarung oder einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen lassen. Darin können Sie festlegen:
- Eigentumsverhältnisse: Genaue Aufteilung der Eigentumsanteile.
- Finanzierungsanteile: Wer leistet welchen Beitrag zur Finanzierung der Immobilie?
- Unterhaltungs- und Nebenkosten: Klare Regelung, wer für welche Kosten aufkommt.
- Vorkaufsrecht: Falls einer der Partner seinen Anteil verkaufen möchte, hat der andere Partner ein Vorkaufsrecht.
- Regelung im Falle einer Trennung: Wie wird die Immobilie im Falle einer Trennung aufgeteilt? Gibt es einen Ausgleichsanspruch?
Eine notarielle Beurkundung dieser Vereinbarungen schafft zusätzliche Sicherheit und Rechtsgültigkeit.
Was sollte sonst noch beachtet werden?
Neben den finanziellen und rechtlichen Aspekten sollten Sie auch die emotionalen Faktoren nicht vernachlässigen. Der gemeinsame Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt, der gegenseitiges Vertrauen und eine klare Kommunikation erfordert. Außerdem ist zu beachten:
- Versicherungen: Schließen Sie geeignete Versicherungen ab, z. B. eine Risikolebensversicherung.
- Laufende Kosten: Berücksichtigen Sie laufende Kosten wie Wartung und Reparaturen in Ihrem Budget.
- Zukunftsplanung: Überlegen Sie gemeinsam, wie Ihre langfristige Zukunft aussieht und welche Auswirkungen dies auf Ihr Eigentum haben könnte.
Sie möchten mehr wissen oder wünschen eine individuelle Beratung? Die Maklerei ImmobilienKultur steht Ihnen in Nürnberg, Fürth und Erlangen kompetent und vertrauensvoll zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie sich beim Immobilienkauf optimal begleiten.