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Überblick: Wichtige Änderungen in der Immobilienbranche im Jahr 2025

Veröffentlicht von Die Maklerei am 15. Januar 2025
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Titelbild zum Beitrag Wichtige Änderungen in der Immobilienbranche im Jahr 2025

Die Immobilienbranche steht ab 2025 vor bedeutenden Veränderungen. Im Folgenden erfahren Sie, was sich für Eigentümer, Käufer und Investoren alles ändern wird und welche neuen Chancen Ihnen die Reformen bieten.

Grundsteuerreform: Neuberechnung ab Januar 2025

Am 1. Januar 2025 trat die neue Grundsteuer in Kraft. Diese wird nach neuen Berechnungsgrundlagen erhoben und kann je nach Lage und Wert Ihrer Immobilie zu veränderten Zahlungen führen. Prüfen Sie die kommenden Bescheide genau und holen Sie gegebenenfalls fachlichen Rat ein.

Umweltbewusste Förderungen: Potenzial für höhere Effizienz

Die Bundesregierung verstärkt ihre Anstrengungen im Klimaschutz und hat neue Förderprogramme entwickelt, die gezielt Maßnahmen unterstützen, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken oder erneuerbare Energien nutzen. Gefördert werden unter anderem die Verbesserung der Dämmung von Dach, Fassade und Keller, der Einbau moderner Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen sowie der Einsatz von Photovoltaikanlagen und innovativen Speicherlösungen. Diese umweltfreundlichen Maßnahmen tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern können langfristig auch Ihre Betriebskosten senken und den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Erweiterte Steuerabschreibungen: Vorteile für Immobilienprojekte

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Ab 2025 treten überarbeitete steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten in Kraft, die für Investoren attraktive Vorteile bieten. Durch die neuen Regelungen können künftig höhere Anteile der Baukosten über kürzere Zeiträume abgeschrieben werden. Diese Anpassung macht Bauprojekte finanziell attraktiver und bietet Investoren eine optimierte Möglichkeit, ihre Baukosten effizienter abzuschreiben. Wenn Sie ein Bauprojekt planen, könnte 2025 der optimale Zeitpunkt sein, um von den erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren.

Vereinfachtes Baurecht: Schneller und kostengünstiger bauen

Mit der Einführung des Gebäudetyps E wird das Planen und Bauen ab 2025 deutlich einfacher, kostengünstiger und schneller. Der neue Gebäudetyp ermöglicht den Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Standards, ohne die Qualität und Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen. Der gezielte und nutzerorientierte Einsatz von Baustandards führt zu einem effizienteren Materialeinsatz und gleichzeitig zu einer deutlichen Senkung der Planungs- und Baukosten. Dies macht Bauvorhaben attraktiver und trägt zur Schaffung von mehr Wohnraum bei.

Einführung elektronischer Grundbücher

2025 wird die Einführung des elektronischen Grundbuchs eine wesentliche Modernisierung des Immobilienmarktes mit sich bringen. Die digitale Umstellung soll den Immobilienhandel beschleunigen und transparenter machen. Notarielle Beurkundungen und Grundbucheintragungen können künftig digital erfolgen, was nicht nur den Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch die Prozesse erheblich vereinfacht. Immobilientransaktionen werden dadurch effizienter, was allen Beteiligten – von Käufern und Verkäufern über Notare bis hin zu Behörden – zahlreiche Vorteile bringt.

Aktualisiertes Erbrecht: Wichtige Neuerungen für Immobilienbesitzer

2025 treten neue Regelungen im Erbrecht in Kraft, die insbesondere für Immobilieneigentümer von Bedeutung sind. Es werden neue Freibeträge und Bewertungsmethoden eingeführt, die sich unmittelbar auf die Erbschaftsteuer auswirken können. Diese Änderungen bieten die Chance, Immobilien künftig steuerlich günstiger zu vererben, erfordern aber auch eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bisherigen Nachlassplanung. Eigentümer sollten sich frühzeitig über die neuen Bestimmungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um von den Anpassungen optimal zu profitieren.

Förderungen Immobilienkauf oder Bau in Bayern und ganz Deutschland

Die Bundesregierung hat die KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien – Neubau“ aktualisiert, sodass künftig der Ersterwerb eines Neubaus von Angehörigen zur Selbstnutzung erlaubt ist. Zudem wird der Kauf einer Bestandsimmobilie von Angehörigen im KfW-Programm „Jung kauft Alt“ förderfähig sein. Dieses Programm richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 €, plus 10.000 € für jedes weitere Kind. Die Kredithöchstbeträge variieren je nach Kinderzahl und können bis zu 150.000 € betragen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten KfW-Krediten und kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, was sie besonders attraktiv für junge Familien macht.

Darüber hinaus stellt der Freistaat Bayern eigene Fördermittel zur Verfügung. Diese richten sich an Privatpersonen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und Unterstützung beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum benötigen. Gefördert wird die Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes sowie der Erwerb von neuem oder bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung. Auch notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehendem Wohnraum sind förderfähig. Außerdem wird der behindertengerechte Umbau von Wohnraum gefördert. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und gegebenenfalls ergänzenden Zuschüssen.

Ihre Chance: Informieren und profitieren

Die Immobilienbranche steht 2025 vor zahlreichen Veränderungen, die eine gute Gelegenheit bieten, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich von der Komplexität der neuen Regelungen nicht verunsichern.

Die Maklerei ImmobilienKultur steht Ihnen in Nürnberg, Erlangen und Fürth gerne für eine individuelle und kompetente Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um die richtigen Strategien und Optionen für Ihre Immobilienprojekte zu entdecken und optimal zu nutzen.

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