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Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes 2024

Veröffentlicht von Die Maklerei am 6. Dezember 2023
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Titelbild: Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes 2024

Mit der Neuformulierung des Gebäudeenergiegesetzes schafft die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 einen neuen Rahmen für den Betrieb von Heizsystemen in Deutschland. Unser Artikel zeigt Eigentümer*innen und potenziellen Käufer*innen auf, welche Auswirkungen die Änderungen der Neuauflage für die eigene Immobilie mit sich bringen.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz konkret?

Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Bereich von Wohn- und Gewerbegebäuden spielt eine wesentliche Rolle in der deutschen Energiewende. Themen wie effektive Heizsysteme und eine optimale Gebäudedämmung sind nicht erst seit den horrend gestiegenen Energiepreisen wichtig. Das Gebäudeenergiegesetz schaffte schon in den vergangenen Jahren einen gesetzlichen Rahmen, um die Energiewende im Wohnbereich voranzubringen. Ab dem kommenden Jahr haben sich Eigentümer*innen mit noch strengeren Auflagen auseinanderzusetzen.

Welche Änderungen stehen ab dem 1. Januar 2024 an?

Eine direkte Auswirkung hat die Neuauflage für Neubauten. Ab dem kommenden Jahr sollte nach Möglichkeit jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Anlagen auf Basis von Heizöl oder Erdgas dürfen weiterhin genutzt werden, allerdings ist ihr Ende in ferner Zukunft geplant. So sollen fossile Brennstoffe aus der Heiztechnik ab dem Jahr 2045 vollständig verschwinden.

Was müssen Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien beachten?

Alter leerer Dachboden mit offenem Gebälk

Eine sofortige Austauschpflicht gibt es für Eigentümer*innen mit Heizsystemen auf Basis von fossilen Brennstoffen nicht.

Selbst wenn es zu einer Reparatur kommen muss, kann diese wie gewohnt durchgeführt werden, ohne dass eine direkte Umstellung auf ein System mit erneuerbaren Energieträgern erfolgen muss.

Mit großzügigen Übergangsfristen soll langfristig ein Anreiz geschaffen werden, um die vorhandene Heiztechnik umzustellen. Außerdem müssen Eigentümer*innen mit einem schmalen Geldbeutel nicht fürchten, zur Umstellung gezwungen zu werden. Insbesondere für ältere Hausbesitzer*innen kann unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen eine Ausnahme erteilt werden.

Eine extreme Verteuerung der Heiztechnik muss von Mieter*innen nicht gefürchtet werden. Im Zuge der Gesetzesnovelle hat der Gesetzgeber strenge Richtlinien und Grenzwerte festgelegt, wie die Mietparteien an der Umlage für die neuen Technologien beteiligt werden dürfen.

Gibt es Förderungen für die absehbare Umstellung?

Die bekannten Fördermaßnahmen und Programme, beispielsweise durch die KfW, Bund, Länder und Gemeinden, sind weiterhin verfügbar und dürften regelmäßig erneuert werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde explizit im Sinne der Novelle angepasst. Hierbei gilt ab sofort ein einheitlicher Förderrahmen von 30 %, wenn eine fossile Heiztechnologie auf eine energieeffiziente Lösung umgestellt wird. Für den Heizungsaustausch sollen neue Förderkredite eingeführt werden, auch die steuerliche Abschreibung bleibt als Förderoption erhalten.

Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns an!

Sie möchten mehr zum Thema Gebäudeenergiegesetz und den Einfluss auf Ihre Heizanlage erfahren? Die Expert*innen von Die Maklerei ImmobilienKultur kommen gerne mit Ihnen ins Gespräch und zeigen Ihnen, welchen Einfluss die Erneuerung des Gesetzes auf einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie haben könnte. Sprechen Sie uns an!

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